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mixins.searchInfo_searchTermBehinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr

Behinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

In vielen Städten und Gemeinden sind Parkflächen für Kraftfahrzeuge rar. Falschparker oder geparkte Fahrzeuge ohne einen gültigen Parkschein sind allgegenwärtig und können eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellen. Demnach kann das unsachgemäße Parken Strafzettel, Verwarn- oder Bußgelder ebenso wie das Abschleppen eines Kraftfahrzeuges mit sich führen.

Spezielle Hinweise für verbandsfreie Gemeinde Schifferstadt

Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr anzeigen

Mit diesem Onlineservices PrivatanzeigeFalschparker haben Sie die Möglichkeit, dem Verkehrsüberwachungsamt der Stadt Schifferstadt mögliche Verstöße im ruhenden Verkehr melden.

Ihre Hinweise werden von uns geprüft, um festzustellen, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Ist dies der Fall, wird im Ermessen der Behörde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keinerlei Auskünfte über den Sachstand oder den Ausgang des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts erteilen können.

Wir möchten darauf hinweisen, dass das schriftliche Verwarnungsgeldangebot lediglich auf einen vorhandenen zeugen hinweist. Persönliche Angaben der Privatanzeiger*innen enthält das Verwarnungsangebot nicht.

Sollte gegen den Betroffenen aber ein Bußgeldverfahren eröffnet werden, weist der Bußgeldbescheid die vollständigen Angaben der Privatanzeiger*innen (Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort) aus.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Schifferstadt - Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
67100 Schifferstadt
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06235 44-0
06235 44-195

Rathaus
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 - 17:30 Uhr


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