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mixins.searchInfo_searchTermAuskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Schifferstadt - Referat Bürgerservice

Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
67100 Schifferstadt
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06235 44-0
06235 44-195

Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

Bitte Termine vereinbaren.

Zur Abholung von Müll- und Wertstoffsäcken und für zuvor telefonisch vereinbarte Termine ist das Rathaus ab sofort Montag bis Freitag von 7:30 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Fertiggestellte Personalausweise und Reisepässe können auch ohne Termin abgeholt werden.

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