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mixins.searchInfo_searchTermAntrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht

Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Schifferstadt - Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
67100 Schifferstadt
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06235 44-0
06235 44-195

Rathaus
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 - 17:30 Uhr


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Einheitlicher Ansprechpartner:

Alternativ können sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.