Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.
Wenn Sie eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen wollen, dann
- reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
- legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verkürzung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen.
- Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.
In Rheinland-Pfalz sind die örtlichen Gewerbeämter zuständig.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.
Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.
45,00 Euro
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.
Widerspruch
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
03.04.2025
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Stadt Schifferstadt - Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
67105 Schifferstadt
Gebäudezugänge
Postfach
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 - 17:30 Uhr
Formulare
Verkürzung der Sperrzeit (DIN A4)
Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Adresse
67433 Neustadt an der Weinstraße
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Einheitlicher Ansprechpartner:
Alternativ können sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Adresse
56068 Koblenz
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadttheater
- Bus:
- ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9
Postanschrift
56003 Koblenz
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadttheater
- Bus:
- ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9