Unternehmenskarte erstmalig beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzEine Unternehmenskarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person beantragen. Sie benötigen immer dann eine Unternehmenskarte, wenn Sie Fahrzeuge einsetzen, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte oder Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges dem Unternehmen zuzuordnen.
Zudem sind Sie dafür verantwortlich, dass die ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern regelmäßig gespeichert werden. Auf Verlangen müssen Sie diese den Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.
Unternehmenskarten sind 5 Jahre gültig und unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt.
Sie können mehrere dieser Karten für Ihr Unternehmen beantragen. Die Anzahl ist je Kartennummernserie auf maximal 62 Unternehmenskarten pro Unternehmen begrenzt. Benötigen Sie darüber hinaus mehr Unternehmenskarten, müssen Sie einen neuen Antragsprozess starten.
Als Nachfolger der analogen Fahrtenschreiber wurden die neuen digitalen Kontrollgeräte eingeführt, mit denen europaweit die Lenk- und Ruhezeiten überwacht werden können. Bei uns können Sie die passenden
- Fahrerkarten
- Unternehmenskarten und
- Werkstattkarten
beantragen.
Informationsblatt zum Ausdrucken
Achtung! Für die Identitätsprüfung müssen Sie bei der Beantragung der Karte persönlich erscheinen. Bei uns können Sie nur die Karten bestellen.
Auskünfte zur Einbaupflicht des Kontrollgerätes und über die Lenk- und Ruhezeiten erhalten Sie bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Gewerbeaufsicht Karl-Helfferich-Str. 2 67433 Neustadt Telefon 06321/99-0