Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.
In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Stadt oder Gemeinde zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Landkreisverwaltung oder Stadtverwaltung.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Sofern Ihre Veranstaltung voraussichtlich 15.000 Besucher übersteigt nutzen Sie bitte das unter Formulare bereitgestellte Formular und zeigen Ihre Veranstaltung möglichst frühzeitig bei der Kreisordnungsbehörde an.
Bei Veranstaltungen unter 15.000 Besucher wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.
- Link zur Gewerbeordnung (GewO)
- Link zum Gaststättengesetz (GastG)
- Link zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Link zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
- Link zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Link zum Landesstraßengesetz (LStrG)
- Link zum Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Bemerkung: Sondernutzungssatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Ja nach Art der Veranstaltung kann eine bzw. können mehrere der genannten Rechtsgrundlagen zutreffend sein.
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Stadt Schifferstadt - Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
67105 Schifferstadt
Gebäudezugänge
Postfach
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 - 17:30 Uhr
Stadt Schifferstadt - Referat Wirtschaft und Kultur
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Postanschrift
67105 Schifferstadt
Gebäudezugänge
Postanschrift
67100 Schifferstadt
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Ordnungsbehörde (21)
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
67063 Ludwigshafen am Rhein
Bemerkung:
Gebäude: Kreishaus