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mixins.searchInfo_searchTermSchlachtung Erlaubnis beantragen

Schlachtung Erlaubnis beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Wenn Sie demnach Tiere gewerbsmäßig schlachten wollen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen. Besonderheiten bestehen für Hausschlachtungen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 43 - Gesundheit, Verbraucherschutz

Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
rollstuhlgerecht
Schulstraße 4
76756 Bellheim
Bemerkung:
Schulärztlicher Dienst
rollstuhlgerecht
Hauptstr. 25
76726 Germersheim
rollstuhlgerecht
07274 53448
07274 53-350

Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

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