Schlachtung Erlaubnis beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDas Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Wenn Sie demnach Tiere gewerbsmäßig schlachten wollen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen. Besonderheiten bestehen für Hausschlachtungen.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung bzw. an die Stadtverwaltung der jeweiligen kreisfreien Stadt.
Als Person, die die Tiere schlachtet, müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Besonderheiten bestehen für Hausschlachtungen.
Gewerbliche Schlachtungen dürfen nur in hierfür zugelassenen Betrieben durchgeführt werden, die daher behördlich bekannt sein müssen.
Der schriftliche Antrag zum gewerblichen Schlachten muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers,
- Adresse der Schlachtstätte,
- Name und Anschrift sowie Angaben zur Sachkunde der Personen, die das Betäuben und Töten der Tiere vornehmen,
Art und Anzahl der Tiere, die geschlachtet werden sollen.
Die Gebühren richten sich nach den entsprechenden Gebührensatzungen der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte.
- Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Verordnungen (EU) 2019/624 und 2019/627, die die Durchführung der amtliche Kontrollen regelnVerordnung (EG) Nr. 854/2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
- Tierische Lebensmittel- Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
- Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
Widerspruch.
24.01.2020
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 43 - Gesundheit, Verbraucherschutz
Adresse
76726 Germersheim
Gebäudezugänge
Besucheranschrift
76756 Bellheim
Bemerkung:
Schulärztlicher Dienst
Gebäudezugänge
Besucheranschrift
76726 Germersheim
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Ansprechpartner
Besucheranschrift
76726 Germersheim
Adresse
76726 Germersheim
Telefon
Fax
Position
Zuständig für:
- Germersheim:
- Befähigungsnachweis für Tiertransporte beantragen
- Errichtung eines Tiergeheges anzeigen
- Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung
- Fleischverarbeitung Zulassung beantragen
- Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln
- Hausschlachtung anmelden
- Kleinbetrieb zur Fleischgewinnung Zulassung beantragen
- Lebensmittelbetrieb registrieren
- Meldung einer Tierhaltung
- Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel)
- Sachkundenachweis bescheinigen zum Töten von Wirbeltieren
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Schlachtung Erlaubnis beantragen
- Schlachtung weisungsbefugten Verantwortlichen benennen
- Tierarzneimittel verabreichen
- Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
- Tierische Nebenprodukte, Folgeprodukte, Tierkörperbeseitigung gewerblicher Umgang
- Tierische Nebenprodukte: beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
- Tierquälerei
- Tierschutz leben
- Tierseuchen
- Verbraucherbeschwerde im Bereich der Lebensmittelüberwachung
- Verbraucherinformationsgesetz
- Veterinärwesen
- Viehhandel, Viehtransport (gewerblich), Sammelstellen: Zulassung
- Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren, Erlaubnis beantragen
Adresse
76726 Germersheim
Besucheranschrift
76726 Germersheim
Telefon
Position
Zuständig für:
- Germersheim:
- Befähigungsnachweis für Tiertransporte beantragen
- Epidemie
- Errichtung eines Tiergeheges anzeigen
- Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung
- Fleischverarbeitung Zulassung beantragen
- Kleinbetrieb zur Fleischgewinnung Zulassung beantragen
- Lebensmittelbetrieb registrieren
- Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel)
- Schlachtung Erlaubnis beantragen
- Tierische Nebenprodukte, Folgeprodukte, Tierkörperbeseitigung gewerblicher Umgang
- Tierische Nebenprodukte: beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
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- Tierseuchen
- Verbraucherbeschwerde im Bereich der Lebensmittelüberwachung
- Verbraucherinformationsgesetz
- Veterinärwesen
- Viehhandel, Viehtransport (gewerblich), Sammelstellen: Zulassung
- Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren, Erlaubnis beantragen