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Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

  • Verkehrsschilder
  • Straßenmarkierungen
  • Ampeln

Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

  • rot-weiß gestreifte Schranken
  • Poller und Absperrgeländer
  • Parkscheinautomaten

Zuständig für Verkehrszeichen und -einrichtungen ist Ihre Straßenverkehrsbehörde. Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Die Straßenverkehrsbehörde ist darauf angewiesen, dass Störungen zeitnah gemeldet werden.

Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese melden.

Das kann zum Beispiel betreffen:

  • Ampeln
    • Ausfall
    • Taktung fehlerhaft
    • einzelne Lichter defekt
    • Ruftaste defekt
    • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
    • Ampelmast verdreht oder schief
  • Verkehrsschilder
    • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
    • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
    • Verkehrsschild ausgeblichen
    • Mast verdreht oder schief
    • Verkehrsschild zugewachsen
  • defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen

Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 42 - Straßenverkehr, Kfz-Zulassung

Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
17er-Straße 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Gartenstraße 8
76870 Kandel
Bemerkung:
Außenstelle der KV Germersheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
07274 53329

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

Annahmeschluss Kfz-Zulassungsstelle / Führerscheinstelle:
jeweils eine Stunde vor Ende der Öffnungszeiten

Für die Zulassungsstellen in Germersheim und Kandel sowie der Führerscheinstelle in Germersheim besteht  die Möglichkeit, einen Termin über die ► Webseite des Kreises online zu reservieren.

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