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Wohnsitz ändern

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

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Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Spezielle Hinweise für verbandsfreie Gemeinde Germersheim

Online erledigen

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Germersheim - Ordnungs- und Sozialverwaltung

An Fronte Diez 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
07274 960-0
07274 960-247

Montag bis Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:45 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:45 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

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