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Tierschutz leben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Dazu steht jeder einzelne in der Verantwortung indem man:

  • sich vor einer Tieranschaffung (Haus- oder Nutztier) überprüft, ob man den Bedürfnissen des jeweiligen Tieres gerecht werden kann,
  • einen artgerechten Umgang sowie eine artgerechte Haltung pflegt
  • die Tiere bedürfnisgerecht versorgt und ernährt

Die Veterinärbehörden führen risikoorientiert und anlassbezogen Kontrollen von  Tierhaltungen durch. Dabei gehen sie Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach - auch bei Privathaltungen.

Zu den Aufgaben der Veterinärbehörden gehört auch die Überwachung des Tierschutzes beim Transport oder der Schlachtung. Die zuständigen Behörden leiten im Bedarfsfall Bußgeldverfahren ein oder erteilen Haltern und Betreuern Auflagen, um Missstände zu beseitigen. Soweit der Verdacht auf ein Straftat besteht, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 43 - Gesundheit, Verbraucherschutz

Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
rollstuhlgerecht
Schulstraße 4
76756 Bellheim
Bemerkung:
Schulärztlicher Dienst
rollstuhlgerecht
Hauptstr. 25
76726 Germersheim
rollstuhlgerecht
07274 53448
07274 53-350

Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.

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