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mixins.searchInfo_searchTermBewohnerparkausweis Erteilung

Bewohnerparkausweis Erteilung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Spezielle Hinweise für verbandsfreie Gemeinde Germersheim

Anwohner innerhalb der innerstädtischen Halteverbotszone (s.g. "Blaue Zone") können aus besonderen Gründen eine Ausnahmegenehmigung (Bewohnerparkausweis) erhalten. 

Besondere Gründe liegen dann vor, wenn die Anwohner keine Gelegenheit haben, ihr Fahrzeug auf dem Wohngrundstück abzustellen.

Für die Ausnahmegenehmigung gelten folgende Regelungen:

  • Die Anwohner müssen ihren Hauptwohnsitz innerhalb der Halteverbotszone (Blaue Zone) innehaben,
  • je Wohneinheit wird nur eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt,
  • die Ausnahmegenehmigung (Bewohnerparkausweis) wird für die Dauer eines Kalenderjahres erteilt.

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Germersheim - Ordnungs- und Sozialverwaltung

An Fronte Diez 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
07274 960-0
07274 960-247

Montag bis Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:45 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:45 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

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