Bewohnerparkausweis Erteilung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAls Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Spezielle Hinweise für verbandsfreie Gemeinde Germersheim
Anwohner innerhalb der innerstädtischen Halteverbotszone (s.g. "Blaue Zone") können aus besonderen Gründen eine Ausnahmegenehmigung (Bewohnerparkausweis) erhalten.
Besondere Gründe liegen dann vor, wenn die Anwohner keine Gelegenheit haben, ihr Fahrzeug auf dem Wohngrundstück abzustellen.
Für die Ausnahmegenehmigung gelten folgende Regelungen:
- Die Anwohner müssen ihren Hauptwohnsitz innerhalb der Halteverbotszone (Blaue Zone) innehaben,
- je Wohneinheit wird nur eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt,
- die Ausnahmegenehmigung (Bewohnerparkausweis) wird für die Dauer eines Kalenderjahres erteilt.