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Internationalen Führerschein beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Spezielle Hinweise für verbandsfreie Gemeinde Germersheim

Für die Beantragung eines Internationalen Führerscheins ist in Germersheim ausschließlich die Kreisverwaltung-Germersheim zuständig.

 

Kreisverwaltung Germersheim
 Luidpoldplatz 1
 76726 Germersheim
 Tel.: 0 72 74 / 53 0

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Germersheim

Germersheim gehört als kreisangehörige Stadt zum Landkreis Germersheim.

Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden
07274 960-0
07274 960-247

Öffnungszeiten Allgemeine Verwaltung

Montag
08:30 bis 12:00 Uhr
13:45 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 bis 12:00 Uhr
13:45 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
13:45 bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr
13:45 bis 18:00 Uhr
Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr

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