Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II weisen Sie nach, dass Sie über Ihr Fahrzeug verfügen dürfen. Sie stellt jedoch keinen Eigentumsnachweis dar. Wenn Sie beispielsweise das Fahrzeug geleast oder finanziert haben, sind Sie nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer. Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil II, wenn Sie zum Beispiel ein Fahrzeug:
- verkaufen wollen
- finanzieren wollen
- ummelden müssen
Wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen, erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II in der Regel vom Hersteller.
Beim Gebrauchtfahrzeugkauf erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II zusammen mit dem gekauften Fahrzeug. Mit der Ummeldung lassen Sie sie dann auf Ihren Namen umschreiben.
Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland erwerben, beantragen Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II zusammen.
Früher hat der Fahrzeugbrief die Funktion der Zulassungsbescheinigung Teil II erfüllt. Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief vorhanden sein, bleibt dieser gültig.
Im Gegensatz zur Zulassungsbescheinigung Teil I sollten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht während der Fahrt mitführen. Sie sollten die Zulassungsbescheinigung Teil II sicher aufbewahren.
Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller beim Kauf des Fahrzeugs.
Beim Gebrauchtfahrzeugkauf erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II zusammen mit dem angekauften Fahrzeug.
Für ein Fahrzeug, das im Ausland zugelassen ist oder war, ist das Ausfüllen eines Vordrucks einer Zulassungsbescheinigung Teil II nur im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeuges zulässig. Bei der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Zulassungsbehörde ausgefertigt.
Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II online über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) beantragen:
- Sie rufen das i-Kfz-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf.
- Sie führen den Zulassungsvorgang gemäß der Beschreibungen Erstzulassung oder Wiederzulassung aus.
- Sie erhalten die Zulassungsbescheinigung Teil II von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
Sie können die Zulassungsbescheinigung Teil II auch persönlich bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen.
Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
• Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
• bei ausländischen Mitbürgern ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
• bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Die Gebühren werden nach der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Widerspruch
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
27.11.2024
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 42 - Straßenverkehr, Kfz-Zulassung
Adresse
76726 Germersheim
Gebäudezugänge
Besucheranschrift
76726 Germersheim
Gebäudezugänge
Besucheranschrift
76870 Kandel
Bemerkung:
Außenstelle der KV Germersheim
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Webseite
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Annahmeschluss Kfz-Zulassungsstelle / Führerscheinstelle:
jeweils eine Stunde vor Ende der Öffnungszeiten
Für die Zulassungsstellen in Germersheim und Kandel sowie der Führerscheinstelle in Germersheim besteht die Möglichkeit, einen Termin über die ► Webseite des Kreises online zu reservieren.
Ansprechpartner
Adresse
76726 Germersheim
Besucheranschrift
76726 Germersheim
Position
Zuständig für:
- Germersheim:
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Die Zulassung eines Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- E-Plakette erhalten für E-Fahrzeuge aus dem Ausland
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Fahrzeugverkauf anzeigen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen
- Kfz-Kennzeichen: Ersatz
- Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen beantragen
- Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H) Beantragung
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen reservieren
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen zuteilen
- Kfz-Kennzeichen: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
- Kfz-Kennzeichen: grünes Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)
- Kfz-Kennzeichen: rotes 07er (Oldtimer)
- Kfz-Zulassung für Gebrauchtfahrzeuge aus Nicht-EU-Land beantragen
- Kfz-Zulassung für Gebrauchtwagen aus EU-Land beantragen
- Kfz-Zulassung mit ausländischem Kennzeichen beantragen
- Kfz-Zulassung neu aus EU-Land beantragen
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Wechselkennzeichen beantragen
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Besucheranschrift
76726 Germersheim
Adresse
76726 Germersheim
Fax
Position
Zuständig für:
- Germersheim:
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Die Zulassung eines Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Kfz-Zulassung für Gebrauchtfahrzeuge aus Nicht-EU-Land beantragen
- Kfz-Zulassung für Gebrauchtwagen aus EU-Land beantragen
- Kfz-Zulassung mit ausländischem Kennzeichen beantragen
- Kfz-Zulassung neu aus EU-Land beantragen
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Besucheranschrift
76870 Kandel
Adresse
76726 Germersheim
Telefon
Fax
Position
Zuständig für:
- Germersheim:
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Die Zulassung eines Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Kfz-Zulassung für Gebrauchtfahrzeuge aus Nicht-EU-Land beantragen
- Kfz-Zulassung für Gebrauchtwagen aus EU-Land beantragen
- Kfz-Zulassung mit ausländischem Kennzeichen beantragen
- Kfz-Zulassung neu aus EU-Land beantragen
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Adresse
76726 Germersheim
Besucheranschrift
76726 Germersheim
Telefon
Position
Zuständig für:
- Germersheim:
- Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Die Zulassung eines Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- E-Plakette erhalten für E-Fahrzeuge aus dem Ausland
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen
- Kfz-Kennzeichen: Ersatz
- Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen beantragen
- Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H) Beantragung
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen reservieren
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen zuteilen
- Kfz-Kennzeichen: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
- Kfz-Kennzeichen: grünes Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)
- Kfz-Kennzeichen: rotes 07er (Oldtimer)
- Kfz-Zulassung für Gebrauchtfahrzeuge aus Nicht-EU-Land beantragen
- Kfz-Zulassung für Gebrauchtwagen aus EU-Land beantragen
- Kfz-Zulassung mit ausländischem Kennzeichen beantragen
- Kfz-Zulassung neu aus EU-Land beantragen
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)
- Kfz: Versicherungsschutz
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Wechselkennzeichen beantragen
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Besucheranschrift
76726 Germersheim
Adresse
76726 Germersheim
Position
Zuständig für:
- Germersheim:
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Die Zulassung eines Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Kfz-Zulassung für Gebrauchtfahrzeuge aus Nicht-EU-Land beantragen
- Kfz-Zulassung für Gebrauchtwagen aus EU-Land beantragen
- Kfz-Zulassung mit ausländischem Kennzeichen beantragen
- Kfz-Zulassung neu aus EU-Land beantragen
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Formulare
Terminvergabe Online: Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle