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mixins.searchInfo_searchTermBerufskraftfahrerqualifikation - Zertifizierung anerkannter Ausbildungsstätten

Berufskraftfahrerqualifikation - Zertifizierung anerkannter Ausbildungsstätten

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ausbildungsstätten für die Qualifikation sind:

die Betriebe, die nach der von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt werden müssen, das können beispielsweise sein:

  • Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE
  • Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder zu einem vergleichbaren staatlich anerkannten Ausbildungsberuf anbieten
    Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum/zur Berufskraftfahrer/-in oder Fachkraft im Fahrbetrieb anbieten (staatlich anerkannte Ausbildungsstätten)
  • Sonstige Ausbildungsstätten

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
+49 6321 992233
+49 6321 9932233
Alle Informationen anzeigen

Einheitlicher Ansprechpartner:

Alternativ können sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.