Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür den Bau und Betrieb einer Abwasseranlage sowie ihre wesentliche Änderung benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage neben der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Diese wird in der Regel von der Einleitungserlaubnis eingeschlossen. Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.
Der Gebührenrahmen liegt, wenn gleichzeitig eine Einleitungserlaubnis erteilt wird, zwischen 26,50 € und 26.580,-€, ansonsten zwischen 106,25 € und 13.290,-€. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Aufwand und dem Wert/den Baukosten der Anlage.
Die Genehmigung ist frühzeitig vor Baubeginn zu beantragen.
Die Genehmigung verfällt, wenn der Bau nicht innerhalb von zwei Jahren begonnen und innerhalb von fünf Jahren seit Bekanntgabe der Genehmigung abgeschlossen ist. Diese Fristen können von der zuständigen Wasserbehörde verlängert werden.
Widerspruch, Klage vor den Verwaltungsgerichten.
Struktur- und Genehmigungsbehörden als wasserwirtschaftliche Fachbehörden;
Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 32 - Umwelt, Landwirtschaft, NGP-Bienwald
Adresse
76726 Germersheim
Kontakt
Telefon
Fax
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Ansprechpartner
Adresse
76726 Germersheim
Besucheranschrift
76726 Germersheim
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- Germersheim:
- Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
- Bodenabbaugenehmigung
- Gewässeraufsicht
- Wassergefährdende Stoffe Meldung Austritt
- Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
- Wassergefährdende Stoffe: gewerblicher Umgang - Anzeige
- Zulassung zur Benutzung eines Gewässers mit vorzeitigen Beginn beantragen
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Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Adresse
67433 Neustadt an der Weinstraße
Verkehrsanbindung
Haltestelle Neustadt an der Weinstraße - Hbf
Postanschrift
67402 Neustadt an der Weinstraße