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Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für den Bau und Betrieb einer Abwasseranlage sowie ihre wesentliche Änderung benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage neben der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Diese wird in der Regel von der Einleitungserlaubnis eingeschlossen. Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 32 - Umwelt, Landwirtschaft, NGP-Bienwald

Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
07274 53-0
07274 53-229

Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.

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