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Sterbefall anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Tod eines Menschen ist spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, anzuzeigen.

Tritt der Sterbefall in einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung) ein, ist der Träger der Einrichtung dazu verpflichtet, den Fall schriftlich beim Standesamt anzuzeigen.

Tritt der Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung) ein, so ist jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Mit der Anzeige kann auch ein Bestattungsunternehmen betraut werden.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Germersheim - Ordnungs- und Sozialverwaltung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
An Fronte Diez 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
07274 960-0
07274 960-247

Montag bis Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:45 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:45 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

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