Beistandschaft
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
- die Feststellung der Vaterschaft oder
- die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Gemeinde oder kreisfreien Stadt.
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist:
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder das Kind die Volljährigkeit erreicht hat.
14.05.2019
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 21 - Jugendhilfe (Jugendamt)
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
76726 Germersheim
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
17er-Straße 1
76726 Germersheim
76726 Germersheim
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon
07274 53432
Fax
07274 53-229
Webseite
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Ansprechpartner
Besucheranschrift
17er-Straße 1
76726 Germersheim
76726 Germersheim
Adresse
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
76726 Germersheim
Telefon
07274 53-275
Position
Beistandschaften ("Sch" und T bis Z"), Koordination ehrenamtliche Vormundschaften
Zuständig für:
- Germersheim: