Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) führt nach dem Steuerberatungsgesetz ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der Steuerberaterkammern. Dieses Steuerberaterverzeichnis dient der Information der Behörden und Gerichte, der Rechtsuchenden sowie anderer am Rechtsverkehr Beteiligter. Die Steuerberaterkammern geben die im Berufsregister gespeicherten Daten im automatisierten Verfahren in das von der Bundessteuerberaterkammer geführte Verzeichnis ein. Der Abruf einzelner Daten aus dem Verzeichnis steht jedem unentgeltlich zu.
Über das Steuerberaterverzeichnis kann ein Bürger überprüfen, ob eine bestimmte Person / Gesellschaft als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter bestellt bzw. als Berufsausübungsgesellschaft anerkannt ist und daher zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist.
Das Steuerberaterverzeichnis dient dagegen nicht dazu, nach einem Steuerberater für ein bestimmtes Fachgebiet oder mit speziellen Qualifikationen zu suchen. Hierzu steht der bundesweite Steuerberater-Suchdienst der Bundesteuerberaterkammer und der Steuerberaterkammern zur Verfügung.