Bewohnerparkausweis Erteilung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAls Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Cochem - Fachbereich 2/3 - Bürgerdienste
Adresse
56812 Cochem
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Ansprechpartner
Adresse
56812 Cochem
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Cochem:
- Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
- Ausnahmegenehmigung Parken Gemeinnützige Einrichtung Ausnahmegenehmigung Parken Sozialer Dienst Parkberechtigung Gemeinnützige Einrichtung Parkberechtigung Sozialer Dienst Parkausweis Gemeinnützige Einrichtung Parkausweis Sozialer Dienst
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Behinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr
- Bewohnerparkausweis Erteilung
- Bewohnerparkausweis Verlängerung
- Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
- Parkplätze/Parkhäuser
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
- Temporäre Halteverbotszone beantragen
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Formulare
Bewohnerparkausweis - Antrag (DIN A4)