Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
- Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
- Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.
Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen
- ein Bußgeld,
- ein Punkt im Fahreignungsregister,
- die Verlängerung der Probezeit und
- die Anordnung eines Aufbauseminars.
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Die Antragstellung erfolgt im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Cochem-Zell.
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin.
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
- Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
- Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
- Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
- das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
- mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
- die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
- und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
- gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Der Antrag ist vom Antragsteller persönlich bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell, oder bei seiner Verbandsgemeinde abzugeben.
15.01.2024
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"
Adresse
56812 Cochem
Gebäudezugänge
Adresse
56856 Zell (Mosel)
Bemerkung:
Zulassungsaußenstelle Zell
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Telefon
Fax
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr
Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr
Ansprechpartner
Besucheranschrift
56812 Cochem
Telefon
Fax
Webseite
Zuständig für:
- Cochem-Zell:
- Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
- Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Fahrzeugverkauf anzeigen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Internationalen Führerschein beantragen
- Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen beantragen
- Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H) Beantragung
- Kfz-Kennzeichen: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
- Kfz-Kennzeichen: grünes Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)
- Kfz-Kennzeichen: rotes 07er (Oldtimer)
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)
- Kraftfahrzeug herrenlos melden
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen: Ausnahmegenehmigung
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Online-Terminvergabe
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
- Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr Anhörung gewähren
- Wechselkennzeichen beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Adresse
56812 Cochem
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Cochem-Zell:
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
- Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis
- Internationalen Führerschein beantragen
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Adresse
56812 Cochem
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Cochem-Zell:
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
- Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis
- Internationalen Führerschein beantragen
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Mobilität"
Adresse
56812 Cochem
Gebäudezugänge
Adresse
56856 Zell (Mosel)
Bemerkung:
Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell