Kfz-Kennzeichen: Ersatz
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette/AHU-Plakette) vom Kennzeichen gelöst hat, sind Sie als Halter verpflichtet eine neue Plakette oder mehrere neue Plaketten auf dem / den bisherigen oder auf dem / den neuen Kennzeichenschildern anbringen zu lassen.
Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Hierfür teilt die Zulassungsbehörde ein neues Kennzeichen zu. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei. Bei einem Diebstahl von Kennzeichenschildern ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin
Neue Kennzeichenschilder sind bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.
- Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
- Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei Verlust des / der Kennzeichenschild(er) zusätzlich Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), wenn das hintere Kennzeichen ersetzt werden muss
Benötigt werden
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Personalausweis oder Pass der/des Halterin/s
- Vollmacht bei Vertretung
- Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- Bei Diebstahl eine Bestätigung über eine Diebstahlanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle
- Bei Verlust eine Eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Kennzeichen
- Ggf. Kennzeichen oder Kennzeichen-Reste
Die Gebühren werden nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.Zusätzlich entstehen Kosten für das/die neue(n) Kennzeichenschild(er)
Gebühren
- 6,00 Euro wenn nur Ersatzschilder abgestempelt werden
- 27,80 Euro wenn nur eine Umkennzeichnung erforderlich ist
- Eventuell zusätzliche 30,70 Euro für die Aufnahme einer Verlusterklärung
- Eventuell zusätzlich 10,20 Euro oder 12,80 Euro, wenn die Umkennzeichung auf ein Wunschkennzeichen, möglicherweise mit Vorabreservierung erfolgt
- Die zusätzliche Gebühr beim Umtausch des alten Fahrzeugbriefs auf die Zulassungsbescheinigung Teil II oder der Austausch einer vollgeschriebenen Zulassungsbescheinigung Teil II, in der kein weiterer Haltereintrag möglich ist, beträgt 8,70 Euro
- Zusätzlich fallen jeweils Kosten für die Kennzeichenschilder an
01.03.2019
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"
Adresse
56812 Cochem
Gebäudezugänge
Adresse
56856 Zell (Mosel)
Bemerkung:
Zulassungsaußenstelle Zell
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Telefon
Fax
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr
Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr
Ansprechpartner
Besucheranschrift
56812 Cochem
Telefon
Fax
Webseite
Zuständig für:
- Cochem-Zell:
- Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
- Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Fahrzeugverkauf anzeigen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Internationalen Führerschein beantragen
- Kfz-Kennzeichen: Ersatz
- Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen beantragen
- Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H) Beantragung
- Kfz-Kennzeichen: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
- Kfz-Kennzeichen: grünes Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)
- Kfz-Kennzeichen: rotes 07er (Oldtimer)
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)
- Kraftfahrzeug herrenlos melden
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen: Ausnahmegenehmigung
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Online-Terminvergabe
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
- Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr Anhörung gewähren
- Wechselkennzeichen beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Mobilität"
Adresse
56812 Cochem
Gebäudezugänge
Adresse
56856 Zell (Mosel)
Bemerkung:
Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell