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mixins.searchInfo_searchTermAusführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen

Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. Dies gilt nicht für die in § 76 Abs. 2 Satz 2 LBauO aufgeführten verfahrensfreien Fliegenden Bauten.

Die Ausführungsgenehmigung ersetzt bei Fliegenden Bauten die Baugenehmigung und ermöglicht somit das wiederholte Aufbauen, Betreiben und Zerlegen dieser baulichen Anlagen an unterschiedlichen Plätzen nach erfolgter Gebrauchsabnahme.

Spezielle Hinweise für Landkreis Cochem-Zell

Abnahme fliegender Bauten (Zeltabnahme)

hier: - Abnahme von Festzelten größer 75 qm  

         - Abnahme von Fahrgeschäften

         - Abnahme Bühnen größer 100 qm oder höher 5,0m

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Bauen und Umwelt"

Endertplatz 2
56812 Cochem
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02671 61-5410

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