Kirchenaustritt Erklärung
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzWenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beurkunden.
Die Kirchenaustrittserklärung müssen Sie persönlich vor der zuständigen Stelle abgeben. Die daraus reslutierende melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt der Arbeitgeber automatisiert durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind. Eine Vorsprache Ihrerseits beim Finanzamt ist daher nicht erforderlich.
Beim Kirchenaustritt liegt die Zuständigkeit bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.
Der Kirchenaustritt erfolgt bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft können Sie erklären, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wenn Sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann Ihr gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für Sie zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist.
Zudem können Sie Angaben zum Taufort machen. Diese Angaben sind jedoch freiwillig.
Gebühr: 30,00 EURVorkasse: neinGebühr für den Kirchenaustritt
Die Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden oder die schriftliche Erklärung der zuständigen Stelle zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
18.01.2024
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Cochem - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
56812 Cochem
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Ansprechpartner
Adresse
56812 Cochem
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Cochem (Verbandsgemeinde):
- Abstammungsurkunde
- Änderung des Familiennamens als vertriebene oder spätaussiedelnde Person, deren Ehegattin, Ehegatte oder Nachkomme beantragen
- Änderung des Familiennamens aus wichtigen Gründen beantragen
- Änderung des Familiennamens beantragen
- Änderung des Familiennamens des Kindes durch Einbenennung oder Rückbenennung beantragen
- Änderung des Geburtsnamens des Kindes bei nachträglicher gemeinsamer Sorge, bei Scheinvaterschaft oder Anschlusserklärung beantragen
- Anmeldung einer Erdbestattung
- Anmeldung einer Feuerbestattung
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Eheurkunde beantragen
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen für ausländische Personen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheschließung Vollzug
- Erklärung zur Namensführung abgeben - Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischem Ehe- oder Heiratseintrag
- Familienbuch
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
- Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
- Geburt anzeigen
- Geburt auf Seeschiffen beurkunden
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde ausstellen bei Geburten in ehemals deutschen Gebieten oder Konsular- und Kolonialregistern
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Heirat anmelden
- Kirchenaustritt Erklärung
- Kirchensteuer
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen
- Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen nachkommen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Sterbefall anzeigen
- Sterbefall auf deutschem Seeschiff beurkunden
- Sterbefall im Ausland nachbeurkunden lassen
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Vorname ändern
Adresse
56812 Cochem
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Cochem (Verbandsgemeinde):
- Abstammungsurkunde
- Änderung des Familiennamens als vertriebene oder spätaussiedelnde Person, deren Ehegattin, Ehegatte oder Nachkomme beantragen
- Änderung des Familiennamens aus wichtigen Gründen beantragen
- Änderung des Familiennamens beantragen
- Änderung des Familiennamens des Kindes durch Einbenennung oder Rückbenennung beantragen
- Änderung des Geburtsnamens des Kindes bei nachträglicher gemeinsamer Sorge, bei Scheinvaterschaft oder Anschlusserklärung beantragen
- Anmeldung einer Erdbestattung
- Anmeldung einer Feuerbestattung
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Eheurkunde beantragen
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen für ausländische Personen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheschließung Vollzug
- Erklärung zur Namensführung abgeben - Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischem Ehe- oder Heiratseintrag
- Familienbuch
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
- Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
- Geburt anzeigen
- Geburt auf Seeschiffen beurkunden
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde ausstellen bei Geburten in ehemals deutschen Gebieten oder Konsular- und Kolonialregistern
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Heirat anmelden
- Kirchenaustritt Erklärung
- Kirchensteuer
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen
- Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen nachkommen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Sterbefall anzeigen
- Sterbefall auf deutschem Seeschiff beurkunden
- Sterbefall im Ausland nachbeurkunden lassen
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Vorname ändern
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Zuständig für:
- Cochem (Verbandsgemeinde):
- Abstammungsurkunde
- Änderung des Familiennamens als vertriebene oder spätaussiedelnde Person, deren Ehegattin, Ehegatte oder Nachkomme beantragen
- Änderung des Familiennamens aus wichtigen Gründen beantragen
- Änderung des Familiennamens beantragen
- Änderung des Familiennamens des Kindes durch Einbenennung oder Rückbenennung beantragen
- Änderung des Geburtsnamens des Kindes bei nachträglicher gemeinsamer Sorge, bei Scheinvaterschaft oder Anschlusserklärung beantragen
- Anmeldung einer Erdbestattung
- Anmeldung einer Feuerbestattung
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Eheurkunde beantragen
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen für ausländische Personen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheschließung Vollzug
- Erklärung zur Namensführung abgeben - Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischem Ehe- oder Heiratseintrag
- Familienbuch
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
- Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
- Geburt anzeigen
- Geburt auf Seeschiffen beurkunden
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde ausstellen bei Geburten in ehemals deutschen Gebieten oder Konsular- und Kolonialregistern
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- Hausgeburt anzeigen
- Heirat anmelden
- Kirchenaustritt Erklärung
- Kirchensteuer
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen
- Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen nachkommen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Sterbefall anzeigen
- Sterbefall auf deutschem Seeschiff beurkunden
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- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
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