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mixins.searchInfo_searchTermGewährleistung der Betriebssicherheit - Einen Unfall bei der Verwendung von Arbeitsmitteln anzeigen

Gewährleistung der Betriebssicherheit - Einen Unfall bei der Verwendung von Arbeitsmitteln anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn es bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu einem Unfall kommt und dabei ein Mensch erheblich verletzt oder getötet wird, müssen Sie dies als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin der Arbeitsschutzbehörde anzeigen.

Dies gilt für Unfälle mit folgenden Arbeitsmitteln

  • Aufzugsanlagen
  • Druckanlagen
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Kräne
  • Flüssiggasanlagen
  • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
  • Dampfkesselanlagen
  • Pneumatische Pressen

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
Postanschrift 20 03 61
56003 Koblenz
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