Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermFahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen

Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Als Fahrerin oder Fahrer benötigen Sie für folgende Kraftfahrzeuge (Kfz) eine Fahrerkarte:

  • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger
  • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist
  • Kfz, die für die Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind

Dabei gibt es gewisse Ausnahmeregelungen für Landwirte oder bei Universaldienstleistungen.

Wenn Sie noch keine gültige Fahrerkarte besitzen, können Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen. 

Die Fahrerkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte müssen Sie spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf beantragen.

Sie wollen eine Fahrerkarte erneuern, deren Gültigkeit bereits abgelaufen ist? Dann müssen Sie wieder eine Erstbestellung durchführen.

Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. 

Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie spätestens nach 7 Kalendertagen bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Den Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte müssen Sie unverzüglich bei der Behörde oder Stelle anzeigen, die die Fahrerkarte ausgestellt hat.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Mobilität"

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Endertplatz 2
56812 Cochem
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Corray 1
56856 Zell (Mosel)
Bemerkung:
Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02671 61-104
02671 61-115
06542 70132
02671 61-111
02671 61-140
06542 701932

Kfz-Zulassungsstelle Cochem:

Montag bis Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:      07:30 - 16:30 Uhr

Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell:

Montag-Freitag:                   08:00 - 12:00 Uhr

zusätzlich Donnerstag:       14:00 - 17:00 Uhr

Führerscheinstelle:

Montag bis Freitag:              08:00 - 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:        14:00 - 16:30 Uhr

Alle Informationen anzeigen