Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermNeuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Mobilität"

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Endertplatz 2
56812 Cochem
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Corray 1
56856 Zell (Mosel)
Bemerkung:
Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02671 61-104
02671 61-115
06542 70132
02671 61-111
02671 61-140
06542 701932

Kfz-Zulassungsstelle Cochem:

Montag bis Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:      07:30 - 16:30 Uhr

Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell:

Montag-Freitag:                   08:00 - 12:00 Uhr

zusätzlich Donnerstag:       14:00 - 17:00 Uhr

Führerscheinstelle:

Montag bis Freitag:              08:00 - 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:        14:00 - 16:30 Uhr

Alle Informationen anzeigen