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mixins.searchInfo_searchTermKfz-Kennzeichen: rotes 07er (Oldtimer)

Kfz-Kennzeichen: rotes 07er (Oldtimer)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Für bis zum 28. Februar 2007 ausgegebene Kennzeichen, deren Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht in den meisten Bundesländern Besitzstandsschutz.

Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden.
Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

Voraussetzungen:

  • vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
  • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs

Die Voraussetzungen zur Erlangung eines roten Oldtimerkennzeichens können darüber hinaus im Einzelfall unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde.
 
Verfahrensablauf:

Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob der Antragsteller persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört.

Die Zulassungsbehörde stellt ein Fahrzeugscheinheft für mehrere Fahrzeuge oder für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein aus, auch wenn nur ein rotes Kennzeichen beantragt wird. Bei einem Kennzeichen und mehreren Fahrzeugen ist immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig. Jede Verwendung des Kennzeichens ist mit einem Fahrtennachweisbuch zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Cochem-Zell

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin.

Bei dem oben aufgeführten Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation handelt es sich um ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO.

Für mehrere Fahrzeuge können Sie auf Wunsch bis zu vier Kennzeichenschilder in verschiedenen Formaten zur Anpassung an Ihre jeweiligen Fahrzeuge erhalten. Allerdings darf immer nur ein Fahrzeug am Verkehr teilnehmen. Das Rote Kennzeihen kann für mehrspurige Kraftfahrzeuge und auch für Krafträder erteilt werden.

Für das Kennzeichen wird keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt, vielmehr erhalten Sie als Halter des Oldtimers einen roten Fahrzeugschein (bei mehreren Fahrzeugen ein rotes Fahrzeugscheinheft), in dem die Halterdaten sowie relevante technische Daten eingetragen werden. Bei Änderungen des Fahrzeugbestandes müssen diese im Fahrzeugscheinheft entsprechend durch die Zulassungsbehörde registriert werden.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"

Endertplatz 2
56812 Cochem
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Corray 1
56856 Zell (Mosel)
Bemerkung:
Zulassungsaußenstelle Zell
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02671 115
06542 70132
02671 61-140
06542 701932

Montag - Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr

 Donnerstag:                    07:30 - 16:30 Uhr

Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell:

Montag bis Freitag:         08:00 - 12:00 Uhr

zusätzlich Donnerstag:   14:00 - 17:00 Uhr

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