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Liegenschaftskataster - Einsicht nehmen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit. Es besteht aus der Liegenschaftskarte, in der alle Flurstücke und Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen werden, und beschreibenden Angaben, zu denen z.B. die Flur- und Flurstücksnummer, die amtliche Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzung gehören. Zudem werden auch die Daten der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten nachrichtlich geführt.

Auskünfte oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster werden z.B. für Bauvorhaben benötigt.

Ihre zuständige Stelle:

Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück

Die Vermessungs- und Katasterämter nehmen in ihren Amtsbezirken Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahr. Dies sind insbesondere die Erhebung, Führung, Weiterentwicklung und Übermittlung der Daten des Liegenschaftskatasters, die Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen sowie die Gebäudeeinmessung und die Mitwirkung bei der Einrichtung, ständigen Gewährleistung und Bereitstellung des vermessungstechnischen Raumbezugs sowie bei der Erhebung und Bereitstellung geotopographischer Informationen. Bei den Vermessungs- und Katasterämtern sind Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und Geschäftsstellen der Umlegungsausschüsse angesiedelt.

Am Wasserturm 5a
56727 Mayen
+49 2651 9582-0
+49 2651 9582-400
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