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Widerspruch einlegen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Widerspruch ist der erste Schritt im Rechtsschutz gegen die meisten Entscheidungen von Behörden, den Sie gehen können. Mit dem Widerspruch leiten Sie das Widerspruchsverfahren ein, in dem die Entscheidung der Behörde noch einmal auf ihre Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüft wird.Oft wird in diesem Zusammenhang auch vom Vorverfahren gesprochen.

In der Regel hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass der Verwaltungsakt nicht vollzogen werden kann, so lange das Widerspruchsverfahren läuft. Das Widerspruchsverfahren ist zudem regelmäßig Voraussetzung für die Eröffnung des Klageweges.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Bad Neuenahr-Ahrweiler gehört als kreisangehörige Stadt zum Landkreis Ahrweiler.

Hauptstraße 116
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aufzug vorhanden
02641 87-100

Rathaus

Montag – Freitag: 08:30–12:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr

Der Zutritt zum Rathaus sowie zum Sozialamt ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Spontanbesuche ohne vorherige Anmeldung sind nicht möglich.

Bürgerbüro Bad Neuenahr

Montag, Mittwoch, Freitag: 07:30–12:00 Uhr
Dienstag: 07:30–16:00 Uhr
Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr

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