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mixins.searchInfo_searchTermGewerbemietspiegel

Gewerbemietspiegel

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Es gibt für Gewerbemietspiegel weder gesetzliche Vorgaben noch sind die Angaben in den Gewerbemietspiegeln rechtlich verbindlich. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Gewerbemieten in Deutschland keinerlei Beschränkungen unterliegen und frei verhandelt werden können. Um Mietern und Vermietern von gewerblichen Immobilienobjekten eine Orientierungshilfe und Vergleichsmöglichkeit an die Hand zu geben, erstellen und veröffentlichen einzelne Gemeinden, die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder große Immobilienmakler, die sich auf Gewerbeimmobilien spezialisiert haben, vereinzelt Gewerbemietspiegel.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Bad Neuenahr-Ahrweiler gehört als kreisangehörige Stadt zum Landkreis Ahrweiler.

Hauptstraße 116
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aufzug vorhanden
02641 87-100

Rathaus

Montag – Freitag: 08:30–12:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr

Der Zutritt zum Rathaus sowie zum Sozialamt ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Spontanbesuche ohne vorherige Anmeldung sind nicht möglich.

Bürgerbüro Bad Neuenahr

Montag, Mittwoch, Freitag: 07:30–12:00 Uhr
Dienstag: 07:30–16:00 Uhr
Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr

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