Grillplatz
Quelle: BUS Rheinland-PfalzOb, wo und unter welchen Bedingungen das öffentliche Grillen in Rheinland-Pfalz erlaubt ist, darüber informiert Sie Ihre Stadt oder Gemeinde.
Ob, wo und unter welchen Bedingungen das öffentliche Grillen in Rheinland-Pfalz erlaubt ist, darüber informiert Sie Ihre Stadt oder Gemeinde.
Montag – Freitag: 08:30–12:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr
Hinweis: Der Zutritt zur Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Spontanbesuche ohne vorherige Anmeldung sind nicht möglich.