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Jagdschein erstmalig beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wer die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Diesen können Sie nach erfolgreicher Absolvierung der Jägerprüfung beantragen. Der Jagdschein gilt befristet und kann im Anschluss verlängert werden. Er ist im gesamten Bundesgebiet gültig.

Für Personen, die in Besitz eines ausländischen Jagdscheins sind und in Deutschland jagen wollen, gelten je nach Lage des Einzelfalls besondere Regelungen.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Zuständige Untere Jagdbehörde:

Kreisverwaltung
Mainz-Bingen
55218 Ingelheim

Telefon: 06132/7870

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Nieder-Olm - Bürgerdienste

Pariser Str. 110
55268 Nieder-Olm
06136 69-0
06136 691611994

Montag von 08.00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr

Bürgerbüro:
Montag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr
jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

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