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Eheurkunde ausstellen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen (beurkundet). Auf der Grundlage dieser Beurkundung – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – stellt das Standesamt auf Antrag eine Eheurkunde aus.

In eine Eheurkunde werden aufgenommen:

  • die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
  • Ort und Tag ihrer Geburt und
  • Ort und Tag der Eheschließung.

Ist die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart.

Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm

Die Heiratsurkunden werden in der Stadt bzw. Gemeinde ausgehändigt, in der die Ehe geschlossen wurde.

Eine vorherige telefonische Rücksprache ist erwünscht.
Die persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Nieder-Olm - Bürgerdienste

Pariser Str. 110
55268 Nieder-Olm
06136 69-0
06136 691611994

Montag von 08.00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr

Bürgerbüro:
Montag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr
jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

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