Abfallgebühr zahlen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAls Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.
Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.
Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.
25.10.2019
Ihre zuständige Stelle:
Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR
Postanschrift
55206 Ingelheim am Rhein
Gebäudezugänge
Parkplätze
Adresse
55124 Mainz
Bemerkung:
Innovationspark Kisselberg Mainz
Gebäudezugänge
Parkplätze
Kontakt
Telefon
BERATUNG
Telefon
GEBÜHREN
Fax
Zentralfax AWB
Allgemeine E-Mailadresse des Abfallwirtschaftsbetriebes
Webseite
Homepage Abfallwirtschaftsbetrieb
Öffnungszeiten
Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr