Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzFür Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.
Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.
Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.
Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.
- die Kfz-Zulassungsbehörden
- Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- Landkreis: das Landratsamt
- die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen
Ausgabestellen für Plaketten sind:
- die Kfz-Zulassungsbehörden
- Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- Landkreis: das Landratsamt
- die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen
Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.
Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind
- Benziner ohne geregelten Katalysator und
- ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.
Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)
Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00
keine
keine
In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.
- Anhang 2 zu § 2 Abs. 2 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV)
- §§ 40 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 40 Abs.1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Verkehrsbeschränkungen)
- § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen)
- Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BlmSchV)
Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.
Eine Übersicht über Umweltzonen in ganz Deutschland finden Sie beim Umweltbundesamt (https://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.php ).
Für bestimmte Fahrten können Sie eine Ausnahmegenehmigung von den Verkehrsbeschränkungen in Umweltzonen erhalten.
02.09.2024
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
00.00.KVMZ.05.52.01.03 KFZ Zulassungsstelle Oppenheim
Postanschrift
55218 Ingelheim am Rhein
Gebäudezugänge
Parkplätze
Adresse
55276 Oppenheim
Gebäudezugänge
Parkplätze
Kontakt
Telefon
Telefonanschluss der Zentrale
Fax
Zentralfax
Kfz-Zulassungsstelle Oppenheim
Webseite
Landkreis Mainz-Bingen online
Öffnungszeiten
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
https://termine-reservieren.de/termine/mainz-bingen/
Ansprechpartner
Adresse
55276 Oppenheim
Telefon
Abteilung
Zuständig für:
- Mainz-Bingen (Landkreis):
- Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen
- Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen
- Antrag Kurzzeitkennzeichen Genehmigung
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen
- Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für Fahrzeuge mit abweichenden Abgas- und/oder Geräuschverhalten beantragen
- Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für Fahrzeuge mit blauem Rundumlicht und Einsatzhorn beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Den Ersatz der Betriebserlaubnis von Einzelfahrzeugen nach Verlust beantragen
- Den Ersatz der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust beantragen
- Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Die Erlaubnis für den Betrieb von Einzelfahrzeugen beantragen
- Die Zulassung eines Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
- Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen
- Fahrzeug zur regelmäßigen Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung anmelden
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Fahrzeugkennzeichen erhalten
- Fahrzeugverkauf anzeigen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) beantragen
- Kfz-Kennzeichen: grünes Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: rotes 07er (Oldtimer)
- Kfz-Kennzeichen: umtauschen in Euro-Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: ungestempelt
- Kfz-Zulassung für Gebrauchtwagen aus EU-Land beantragen
- Kfz-Zulassung mit ausländischem Kennzeichen beantragen
- Kfz-Zulassung neu aus EU-Land beantragen
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft
- Kraftfahrzeug herrenlos melden
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor 30 oder mehr Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
- Plakette zur Kennzeichnung eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs aus dem Ausland (E-Plakette) beantragen
- Rotes Fahrzeugkennzeichen (06er-Kennzeichen) für Probefahrten und Überführungsfahrten beantragen
- Rotes Fahrzeugkennzeichen (07er-Kennzeichen) für an Veranstaltungen teilnehmende Oldtimer beantragen
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen
- Wechselkennzeichen beantragen
- Wechselkennzeichen beantragen
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Adresse
55276 Oppenheim
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Abteilung
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- Mainz-Bingen (Landkreis):
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- Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für Fahrzeuge mit blauem Rundumlicht und Einsatzhorn beantragen
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- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
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- Kfz-Kennzeichen: umtauschen in Euro-Kennzeichen
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- Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor 30 oder mehr Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
- Plakette zur Kennzeichnung eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs aus dem Ausland (E-Plakette) beantragen
- Rotes Fahrzeugkennzeichen (06er-Kennzeichen) für Probefahrten und Überführungsfahrten beantragen
- Rotes Fahrzeugkennzeichen (07er-Kennzeichen) für an Veranstaltungen teilnehmende Oldtimer beantragen
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen
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- Den Ersatz der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust beantragen
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- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
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