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mixins.searchInfo_searchTermFahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben

Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Für Fahrerlaubnisse aus folgenden nicht EU- oder EWR-Staaten benötigen Sie keine Umschreibung:

  • Albanien
  • Andorra
  • Bosnien und Herzegowina
  • Französisch-Polynesien
  • Gibraltar
  • Guernsey
  • Isle of Man
  • Israel
  • Japan
  • Jersey
  • Kanada
  • Kosovo
  • Moldau
  • Monaco
  • Namibia
  • Neukaledonien
  • Neuseeland
  • Republik Korea
  • Republik Nordmazedonien
  • San Marino
  • Schweiz
  • Serbien
  • Singapur
  • Südafrika
  • Taiwan
  • Vereinigtes Königreich (UK)
  • Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

Außerdem gilt Ihre Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der EU und EWR weiterhin, wenn Ihr ordentlicher Wohnsitz nicht in Deutschland liegt und Sie folgenden Gruppen angehören:

  • Berufspendlerin oder -pendler
  • Studentin oder Student
  • Schülerin oder Schüler

Die Umschreibung der Fahrerlaubnis beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Bei der Umschreibung behält die Fahrerlaubnisbehörde die ausländische Fahrerlaubnis ein und schickt diese zurück an die zuständige Stelle des Ausstellungsstaates oder der dortigen Fahrerlaubnisbehörde.

Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU/EWR-Mitgliedsstaat) dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge unbegrenzt führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Sofern eine Wohnsitzbegründung in Deutschland vorliegt, gilt die Berechtigung nur für die Dauer von 6 Monaten. Danach wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).

Hinweis:

EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung und können ohne zeitliche Befristung verwendet werden. Dies betrifft die Fahrerlaubnisklassen A bis BE.

Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm

Ihr Ansprechpartner:

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Wilhelm-von-Erlanger-Str.100
55218 Ingelheim
Tel.: 06132/787 - 0


Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Nieder-Olm

Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm gehört zum Landkreis Mainz-Bingen und umfasst die Stadt Nieder-Olm sowie die Ortsgemeinden Essenheim, Jugenheim in Rheinhessen, Klein-Winternheim, Ober-Olm, Sörgenloch, Stadecken-Elsheim, Zornheim.

Pariser Straße 110
55268 Nieder-Olm
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06136 69-0
06136 69-1611994

Montag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr

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