Sprengstoff Erlaubnis für nicht gewerblichen Umgang beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWer im nichtgewerblichen, also im privaten, Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will, benötigt hierzu eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.
Tätigkeiten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen besitzen ein großes Gefahrenpotential. Ziel des Sprengstoffgesetzes ist es, Menschen und Sachen vor diesen Gefahren zu schützen.
Um Unfälle und Missbrauch zu vermeiden, stellt das Sprengstoffrecht hohe Anforderungen an Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde der Personen, die mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen.
Wenn Sie als Privatpersonen, mit nachfolgenden explosionsgefährlichen Stoffen umgehen möchten,
- Schwarzpulver zum Vorderladerschießen,
- Böllerpulver zum Böllerschießen,
- Nitrozellulosepulver zum Wiederladen von Patronenhülsen,
- Raketenmotoren im Modellraketenbau der Kategorie P2 und
- Feuerwerkskörper der Kategorie F3 und F4,
- Feuerwerkskörper nach § 20 Abs. 4 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz der Kategorie F2
dann benötigen Sie eine Erlaubnis nach§ 27 SprengG (umgangssprachlich auch Pulverschein, Böllerschein oder Feuerwerkerschein genannt)!
Durch die behördliche Erlaubnis wird sichergestellt, dass nur die Personen zu explosionsgefährlichen Stoffen Zugang erhalten, die den Anforderungen an einen sicheren Umgang gerecht werden.
In RLP ist die örtliche Kommunalverwaltung für die Leistung zuständig.
Bevor Sie als nichtgewerblicher Anwender mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen dürfen, müssen Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz erteilt bekommen haben.
- Antragstellung über ein Online-Verfahren oder ein schriftliches Verfahren (bis auf die elektronische Verarbeitung und die Möglichkeit, sich vorher zu identifizieren, laufen die beiden Verfahren identisch ab),
- Im Online-Verfahren können Sie zwischen einer elektronischen Authentifizierung (ggf. nach Wunsch auch Registrierung im Portal) oder einer Antragstellung als Gast wählen,
- Ausfüllen der Formulare,
- Hinzufügen der benötigten (ggf. eingescannten) Unterlagen und Nachweise,
- Nochmalige Prüfung der Antragsunterlagen,
- Antrag elektronisch absenden oder Ausdrucken und bei der Behörde einreichen,
- Die Behörde kontaktiert Sie bei Ihrem Wunsch zur Rücksprache oder Nachfragen und Korrekturen,
- Die Behörde wird mit Ihnen ggf. einen Termin für ein Gespräch vereinbaren, um die erforderliche persönliche festzustellen,
Benachrichtigung über die Entscheidung und Zahlungsaufforderung.
Zuständig für Detailauskünfte sowie für die Bearbeitung und Ausstellung entsprechender Genehmigungen ist die zuständige Kreisverwaltung bzw. Stadtverwaltung.
Die für den Wohnsitz des Antragstellers zuständige Kreis oder Stadtverwaltung.
Um eine Erlaubnis zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zu erhalten, müssen von Ihnen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen für den Umgang mit Schwarzpulver, Nitrozellulosepulver und anderem Treibladungspulver das 21. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmen sind im Einzelfall bei Sportschützen möglich.
- Sie müssen für den Umgang mit Feuerwerkskörpern der Kategorie F4 und pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P2 (z. B. Raketenmotoren) das 21. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie müssen für den Umgang mit Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 oder F3 das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie müssen über Fachkunde verfügen. Die Fachkunde wird durch ein Zeugnis nachgewiesen, welches die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang bescheinigt (entfällt bei Pyrotechnik Kategorie F3).
- Sie müssen zuverlässig sein. Die erforderliche Zuverlässigkeit ist normalerweise gegeben, wenn Sie sich bisher gesetzestreu verhalten haben und nicht vorbestraft sind.
- Sie müssen persönlich geeignet sein. Persönlich geeignet sind Sie, wenn bei Ihnen keine Einschränkungen z.B. in der psychischen- und körperlichen Gesundheit oder durch Drogen- oder Alkoholabhängigkeit vorliegen.
Sie müssen ein Bedürfnis nachweisen können. Der Nachweis ist zielgruppenspezifisch; Jäger müssen hierfür beispielsweise Ihren Jagdschein einreichen, Sport- und Böllerschützen eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft und Teilnahme in Schützen- und Brauchtumsschützenvereinigungen. (Entfällt bei Erlaubnis zum Umgang mit Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen wie Raketenmotoren).
Sie müssen über geeignete Räume zur Aufbewahrung verfügen.
- Ausgefülltes Antragsformular zur Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Fachkundenachweis (Nachweis über erfolgreiche absolvierten Fachkundelehrgang zur geplanten Tätigkeit (entfällt bei Feuerwerkskörper der Kategorie F3)
- Nachweis des Bedürfnisses zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (entfällt bei Erlaubnis zum Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen)
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung beim Umgang mit Feuerwerkskörper der Kategorie F3 und F4
- Beschreibung der beabsichtigten Aufbewahrung (z.B. technische Dokumentation, Fotonachweise)
- Ggf. Waffenschein, Jagdschein, bereits ausgestellte Erlaubnisse
- Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen aus dem Ausland:
- Sie benötigen eine Bescheinigung in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde Ihres Heimat- oder Herkunftslandes über bestimmte Tatsachen, die für die Beurteilung Ihrer Zuverlässigkeit erheblich sind (z.B. Strafregisterauszug).
Die Höhe der Gebühr wird von der zuständigen Behörde festgesetzt. Die Berechnung erfolgt in der Regel nach Aufwand und Nutzen auf Grundlage eines Kostenrahmens. Übliche Kostenrahmen sind z.B.:
- Erteilung einer Erlaubnis,
- Verlängerung einer Erlaubnis,
- Änderung einer Erlaubnis.
Gebührenrahmen in Rheinland Pfalz:
- Erteilung einer Erlaubnis: 80,00 bis 400,00 Euro
- Verlängerung einer Erlaubnis: 70,00 bis 250,00 Euro
- Änderung einer Erlaubnis: 40,00 bis 200,00 Euro
Fristen für Nachreichungen/Rückmeldungen werden von der zuständigen Behörde festgelegt.
Sofern Sie bereits eine Erlaubnis haben, müssen Sie den Antrag auf Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf der Befristung stellen.
Erfordert ein Antrag die Überprüfung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit für die Zulassung zu einem Fachkundelehrgang, so kann die zuständige Behörde auf eine erneute Überprüfung verzichten, wenn die Erteilung der Bescheinigung für die Teilnahme am Fachkundelehrgang nicht länger als ein Jahr zurück liegt.
- Formularbezeichnung: Variiert je nach zuständiger Behörde
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Abhängig von der jeweiligen zuständigen Behörde
Die Erlaubnis für den Umgang mit und den Erwerb von explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz wird nur auf Antrag ausgestellt. Die Antragsunterlagen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
01.12.2020
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
00.00.KVMZ.05.51.01.01 Kreisordnungsbehörde
Postanschrift
55218 Ingelheim am Rhein
Gebäudezugänge
Parkplätze
Adresse
55218 Ingelheim am Rhein
Gebäudezugänge
Parkplätze
Kontakt
Telefon
Telefonanschluss der Zentrale
Fax
Zentralfax
Webseite
Landkreis Mainz-Bingen online
Öffnungszeiten
Bürgerbüro und Servicezeiten
Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner
Adresse
55218 Ingelheim
Telefon
Abteilung
Zuständig für:
- Mainz-Bingen:
- Abbrennen von Feuerwerken anzeigen
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber anzeigen
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Munition beantragen
- Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Feuerwerkskörpern Genehmigung erteilen zur Lagerung und Abbrennen
- Fischerprüfung Abnahme
- Grüne Waffenbesitzkarte als Erben beantragen
- Jagdschein erstmalig beantragen
- Sprengstoff Erlaubnis für nicht gewerblichen Umgang beantragen
- Waffen und Munition - Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
Adresse
55218 Ingelheim
Telefon
Position
Abteilung
Zuständig für:
- Mainz-Bingen:
- Als Servicedienstleisterin oder Servicedienstleister im Rahmen der Geldwäscheaufsicht registrieren
- Anzeige der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs einer Schießstätte (ortsveränderlich) entgegennehmen
- Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen
- Ausländerfalknerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Ausländerfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerfalknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Ausländerfalknerjagdschein -Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Ausländerfalknerjagdschein ändern lassen
- Ausländerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Ausländerjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Ausländerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Ausländerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Ausländerjagdschein ändern lassen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein ändern lassen
- Ausländerjugendjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Ausländerjugendjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerjugendjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjugendjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Ausländerjugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerjugendjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjugendjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Ausländerjugendjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Ausländerjugendjagdschein ändern lassen
- Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Munition beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Ausnahme zum Verbot der Überlassung von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen beantragen
- Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
- Die Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Eine Versammlung anmelden
- Erlaubnis für Waffenbesitz bei Erbe einer Waffen- oder Munitionssammlung beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte)
- Erteilung der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition beantragen
- Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung/ Bearbeitung/ Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass verlängern
- Falknerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Falknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Falknerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Falknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Falknerjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein
- Falknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Falknerjagdschein ändern lassen
- Falknerjagdschein-Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Falknerjagdschein-Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Falknerjahresjagdschein verlängern für ausländische Jugendliche
- Falknerprüfung Zulassung beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte als Erben beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Jagdangelegenheiten
- Jagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein Eintragung des Jagdbezirks beantragen
- Jagdschein ersetzen wegen Verlust
- Jagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein ändern
- Jagdsteuer
- Jahresjagdschein beantragen nach Einziehung
- Jahresjagdschein verlängern lassen
- Jugendfalknerjagdschein - Jagdbezirk ändern lassen
- Jugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Jugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Jugendfalknerjagdschein Erteilung Jahresjagdschein
- Jugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Jugendfalknerjagdschein ändern lassen
- Jugendjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Jugendjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jugendjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jugendjagdschein Tagesjagdschein verlängern lassen
- Jugendjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein
- Jugendjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Jugendjagdschein ändern lassen
- Jugendjagdschein-Jahresjagdschein verlängern lassen
- Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
- Jägerprüfung - Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen
- Kampfmittel melden
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung anzeigen
- Pflichten nach dem Geldwäschegesetz
- Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Sammlungen: Erlaubnispflicht
- Schießerlaubnis beantragen
- Schießstätte (ortsfest) Erlaubnis beantragen
- Schießstätte (ortsveränderlich) Erlaubnis beantragen
- Sprengstoff Erlaubnis für nicht gewerblichen Umgang beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein Prostiutionsgewerbe beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel für den Leiter einer Zweigniederlassung erteilen
- Tagesjagdschein beantragen nach Entzug
- Tagesjagdschein verlängern lassen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Verlängerung des Waffenscheins für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal beantragen
- Waffen und Munition - Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen und Munition Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal beantragen
- Waffenschein verlängern
- Wesentliche Änderungen bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen im Sprengstoffrecht anzeigen
- eine befristete Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
- Überlassen von Waffen oder Munition nur an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Adresse
67433 Neustadt an der Weinstraße
Verkehrsanbindung
Haltestelle Neustadt an der Weinstraße - Hbf
Postanschrift
67402 Neustadt an der Weinstraße