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Elektroschrott Entsorgung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

Ihre zuständige Stelle:

Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR

Postanschrift 1355
55206 Ingelheim am Rhein
rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren unbekannt
Isaac-Fulda-Allee 2d
55124 Mainz
Bemerkung:
Innovationspark Kisselberg Mainz
rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren unbekannt
06132 787-7080Bemerkung:
BERATUNG
06132 787-7070Bemerkung:
GEBÜHREN
06132 787-7777Bemerkung:
Zentralfax AWB
AWB Mainz-Bingen onlineBemerkung:
Homepage Abfallwirtschaftsbetrieb

Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

Freitag 08:00-12:00 Uhr

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