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Friedhof Nutzungsrecht erwerben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.

Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.

Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Bestattungsgenehmigung, Antrag auf

a) Bei natürlichem Tod sind vorzulegen: Ärztliche Todesbescheinigung oder Sterbeurkunde.

b) Bei nicht natürlichem Tod sind vorzulegen; Ärztliche Todesbescheinigung, Sterbeurkunde/Bescheinigung für die Bestattung, Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Nieder-Olm - Bürgerdienste

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Pariser Str. 110
55268 Nieder-Olm
06136 69-0
06136 691611994

Montag von 08.00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr

Bürgerbüro:
Montag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr
jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

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