Friedhof Nutzungsrecht erwerben
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAuf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.
Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.
Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Bestattungsgenehmigung, Antrag auf
a) Bei natürlichem Tod sind vorzulegen: Ärztliche Todesbescheinigung oder Sterbeurkunde.
b) Bei nicht natürlichem Tod sind vorzulegen; Ärztliche Todesbescheinigung, Sterbeurkunde/Bescheinigung für die Bestattung, Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft.
a) Bei natürlichem Tod sind vorzulegen: Ärztliche Todesbescheinigung oder Sterbeurkunde.
b) Bei nicht natürlichem Tod sind vorzulegen; Ärztliche Todesbescheinigung, Sterbeurkunde/Bescheinigung für die Bestattung, Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft.