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Architektenliste Eintragung ausländischer Antragsteller

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Eintragung bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ist Grundlage dafür, die geschützten Berufsbezeichnungen 'Architekt/Architektin', 'Innenarchitekt/Innenarchitektin', 'Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin' und 'Stadtplaner/Stadtplanerin' zu führen. Verbunden mit der Mitgliedschaft ist die Bauvorlageberechtigung für Architekten und die eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten gem. § 64 Abs. 2 Landesbauordnung.

Ihre zuständige Stelle:

Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Die Architektenkammer des Landes Rheinland-Pfalz besteht seit dem Jahr 1950 als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Grundlage für ihre Tätigkeit ist das Architektengesetz.

Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
+49 6131 9960-0
+49 6131 6149-26
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