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Amtsblatt veröffentlichen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.

Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz und das Ministerialblatt der Landesregierung erscheinen nach Bedarf.

Der Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz erscheint wöchentlich am Montag.

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Weilerbach - 1.1 Zentrale Steuerung, strategische Planung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rummelstraße 15
67685 Weilerbach
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Montag: 08:00 - 12:00   13:30 - 18:00 Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 12:00   13:30 - 16:00 Mittwoch und Freitag: 08:00 - 12:00

 

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