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Lehrlingsrolle Eintragung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Jeder Ausbildungsbetrieb muss mit seinen Lehrlingen einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und diesen der Handwerkskammer (HWK) zur Prüfung und Eintragung in die Lehrlingsrolle vorlegen. In der Lehrlingsrolle eingetragene Lehrverhältnisse (Verzeichniss der Berufsausbildungsverhältnisse) sind Voraussetzung für das Ablegen qualifizierter Prüfungen (zum Beispiel Gesellenbrief).

Ihre zuständige Stelle:

Handwerkskammer Pfalz

Postanschrift 26 20
67614 Kaiserslautern
Am Altenhof 15
67655 Kaiserslautern
+49 631 3677-0
+49 631 3677-180
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