Schulwechsel an eine andere Schulart erlauben
Quelle: BUS Rheinland-PfalzEin Schulartwechsel findet regelmäßig nach dem Besuch der Grundschule statt. In der 4. Klasse der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch ab der 5. Klasse. Diese Empfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulart anmelden.
Auch zwischen den Schularten der Sekundarstufe I sind unter bestimmten Voraussetzungen Wechsel möglich.
Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob ihr Kind eine Förderschule besuchen soll oder am inklusiven Unterricht -in der Regel an einer Schwerpunktschule - teilnimmt. Die konkret zu besuchende Schule legt die Schulbehörde fest.
Wechsel von der Grundschule an eine Schule der Sekundarstufe I:
- Sie melden Ihr Kind an der von Ihnen gewünschten Schule der Sekundarstufe I an.
- Bei Gymnasien und Realschulen plus findet ggf. ein „Umlenkungsverfahren“ an eine andere Schule der entsprechenden Schulart statt, wenn die Aufnahmekapazität der gewünschten Schule überschritten ist.
- Bei Integrierten Gesamtschulen findet bei Kapazitätsüberschreitung ein Losverfahren statt.
Wechsel innerhalb der Schularten der Sekundarstufe I:
- Ein Wechsel von einer Realschule plus auf ein Gymnasium setzt eine entsprechende Empfehlung der Klassenkonferenz voraus.
- Ein Wechsel von einem Gymnasium zu einer Realschule plus ist im Regelfall jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres möglich; in der Klassenstufe 10 nur in besonderen Fällen und nur zum Ende des Schulhalbjahres.
Wechsel aus dem inklusiven Unterricht an eine Förderschule oder Wechsel von der Förderschule in den inklusiven Unterricht
- Wenn der sonderpädagogische Förderbedarf weiterhin besteht, können Sie zum Termin der Halbjahreszeugnisse einen formlosen Antrag auf Wechsel an eine Förderschule oder in den inklusiven Unterricht stellen. Der Wechsel wird zum Beginn des nächsten Schuljahres wirksam. Die konkret zu besuchende Förderschule oder die konkret zu besuchende Schwerpunktschule legt die Schulbehörde fest.
Wechsel in einen anderen Bildungsgang an einer Förderschule oder im inklusiven Unterricht
- Sie müssen einen formlosen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts oder Bildungsgangs stellen. Die besuchte Schule führt das Verfahren durch. Die Entscheidung trifft die Schulbehörde auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens.
- Für Aufhebung des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts oder den Wechsel in den zielgleichen Unterricht stellen Sie einen formlosen Antrag an die besuchte Schule. Die Entscheidung trifft die Schulleitung der besuchten Schule.
- Die aufnehmende und die abgebende Schule arbeiten beim Übergang zusammen, damit der Wechsel gelingt.
- Sie werden hierbei umfassend beraten.
Beim Wechsel von einer Grundschule an eine Schule der Sekundarstufe I wenden Sie sich an die gewünschte Schule.
Beim Wechsel an eine andere Schulart der Sekundarstufe I wenden Sie sich an die die zurzeit besuchte Schule.
Beim Wechsel aus dem inklusiven Unterricht an eine Förderschule oder von einer Förderschule in den inklusiven Unterricht wenden Sie sich an die besuchte Schule.
Voraussetzung zum Wechsel von der Grundschule zu einer Schule der Sekundarstufe I ist der erfolgreiche Besuch der Grundschule.
Voraussetzung für einen Wechsel von einer Realschule plus innerhalb der Sekundarstufe I auf ein Gymnasium ist eine entsprechende Empfehlung der Klassenkonferenz.
Ein Wechsel zu einer Integrierten Gesamtschule ist nur möglich, wenn dort Aufnahmekapazität besteht.
In eine Förderschule oder eine Schwerpunktschule mit inklusivem Unterricht werden nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen, bei denen die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat. Die konkret zu besuchende Schule legt die Schulbehörde nach Anhörung der Eltern fest.
Bei einem Wechsel werden folgende Unterlagen benötigt:
Wechsel von der Grundschule auf eine Schule der Sekundarstufe I:
- Halbjahreszeugnis des letzten Grundschuljahres
- das von der Grundschule erhaltene Anmeldeformular
Wechsel in eine andere Schulart der Sekundarstufe I:
- Empfehlung der Klassenkonferenz der abgebenden Realschule plus
Wechsel von der Förderschule in den inklusiven Unterricht oder vom inklusiven Unterricht an eine Förderschule
- Bescheid der Schulbehörde über die zu besuchende Schule
Es fallen keine Gebühren an.
Bei der Anmeldung an einer weiterführenden Schule nach der Grundschule:
- an einem neunjährigen Gymnasium/einer Realschule: Anmeldung nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse bis zum 5. März
- an einem achtjährigen Gymnasium/einer Integrierten Gesamtschule: Anmeldung nach schulischem Anmeldetermin zwischen Ausgabe der Halbjahreszeugnisse und 14. Februar
Für den Wechsel an eine Förderschule oder für den Wechsel in den inklusiven Unterricht:
- der Antrag ist spätestens am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse zu stellen
§§ 11, 12,1318, 19, 20, 21 de für Förderschulen geltenden Schulordnung (Sonderschulordnung SoSchO)
- § 11 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 12 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 13 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 28 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 29 Übergreifende Schulordnung (SchulO RP)
- § 11 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 12 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 13 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 18 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 19 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 20 Sonderschulordnung (SoSchO)
- § 21 Sonderschulordnung (SoSchO)
- §§ 11, 12,13,18, 19, 20, 21 Sonderschulordnung (SoSchO)
Widerspruchsverfahren
14.01.2021
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Grundschule Moorbachtal Steinwenden
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66879 Steinwenden
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Grundschule Reichenbach-Steegen
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66879 Reichenbach-Steegen
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Grundschule Mackenbach
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67686 Mackenbach
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Gemeinsame Grundschule Ramstein-Miesenbach
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66877 Ramstein-Miesenbach
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Realschule plus Ramstein-Miesenbach Am Reichswald
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66877 Ramstein-Miesenbach
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Reichswald-Gymnasium Ramstein-Miesenbach
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66877 Ramstein-Miesenbach
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Grundschule Weilerbach
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67685 Weilerbach
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Westpfalzschule Weilerbach
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67685 Weilerbach
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Grundschule Rodenbach
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67688 Rodenbach
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Grundschule Hütschenhausen
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66882 Hütschenhausen
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Grundschule Bruchmühlbach-Martinshöhe
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66892 Bruchmühlbach-Miesau
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Grundschule Miesau
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66892 Bruchmühlbach-Miesau
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Realschule plus Bruchmühlbach-Miesau Adam-Müller-Schule
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66892 Bruchmühlbach-Miesau
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Grundschule Mehlingen
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67678 Mehlingen
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Grundschule Enkenbach-Alsenborn
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67677 Enkenbach-Alsenborn
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Integrierte Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn
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67677 Enkenbach-Alsenborn
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Hans-Zulliger-Schule FSP Lernen Förderschule
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67677 Enkenbach-Alsenborn
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Private BBS Landstuhl Haus Nazareth
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66849 Landstuhl
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Berufsbildende Schule Landstuhl
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66849 Landstuhl
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Private Berufsbildende Schule Fachschule für Sozialpädagogik
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66849 Landstuhl
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Grundschule Bann
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66851 Bann
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Grundschule Katzweiler
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67734 Katzweiler
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Grundschule Olsbrücken
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67737 Olsbrücken
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Grundschule Goetheschule Otterbach
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67731 Otterbach
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Grundschule Hauptstuhl
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66851 Hauptstuhl
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Münchhofschule-Grundschule Hochspeyer
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67691 Hochspeyer
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Grundschule Kindsbach
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66862 Kindsbach
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Grundschule In der Au Landstuhl
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66849 Landstuhl
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Grundschule Süd Theodor-Heuss-Schule Landstuhl
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66849 Landstuhl
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Grundschule Wilensteinschule Trippstadt
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67705 Trippstadt
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Grundschule Queidersbach
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66851 Queidersbach
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Grundschule am Reiserberg Schallodenbach
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67701 Schallodenbach
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Grundschule Schopp
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67707 Schopp
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Grundschule Linden
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66851 Linden
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Grundschule Mehlbach
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67735 Mehlbach
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Grundschule Niederkirchen
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67700 Niederkirchen
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Otfried-Preußler-Grundschule Otterberg
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67697 Otterberg
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Freie Waldorfschule Westpfalz Otterberg/Pfalz
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67697 Otterberg
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Integrierte Gesamtschule Otterberg
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67697 Otterberg
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Integrierte Gesamtschule Am Nanstein Landstuhl
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66849 Landstuhl
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Realschule plus Queidersbach
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66851 Queidersbach
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St.-Katharina-Realschule Private staatlich anerkannte Realschule der Gemeinnützigen St. Dominikus Schulen GmbH
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66849 Landstuhl
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Schule mit den FSPen motorische und ganzheitliche Entwicklung Förderschule
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66849 Landstuhl
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Jakob-Weber-Schule FSP Lernen Förderschule
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66849 Landstuhl
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Sickingen-Gymnasium Landstuhl
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66849 Landstuhl