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mixins.searchInfo_searchTermTätigkeit als Prüfsachverständiger für Standsicherheit anmelden

Tätigkeit als Prüfsachverständiger für Standsicherheit anmelden

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Personen, die aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat kommen und die Tätigkeit eines anerkannten Prüfsachverständigen für Standsicherheit in Rheinland-Pfalz erbringen möchten, haben die Anforderungen des § 7a Abs. 2 und Abs. 3 der Landesverordnung über Prüfsachverständige für Standsicherheit (PrüfSStBauVO) zu erfüllen, die darin geforderten Nachweise zu erbringen und das erstmalige Tätigwerden in Rheinland-Pfalz vorher der Anerkennungsbehörde anzuzeigen.

Ihre zuständige Stelle:

Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

Schusterstraße 46 - 48
55116 Mainz
+49 6131 95986-0
+49 6131 95986-33
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