Ausübung Heilkunde, Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis)
Quelle: BUS Rheinland-PfalzHeilpraktikerin oder Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Wenn Sie als Heilpraktikerin/Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Der Antrag auf Zulassung zum/zur Heilpraktiker/-in ist beim Ordnungsamt der für Sie zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung (untere Verwaltungsbehörde) zu stellen. Diese leitet für Sie den Antrag zur landesweit zuständigen Überprüfungsbehörde, der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Gesundheitswesen, weiter. Diese ist auch Ansprechpartner für alle Fragen zur Durchführung der Überprüfungen (zum Beispiel Terminvergabe).
- Sie müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sein,
- und Sie müssen bei der Überprüfung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Gesundheitsamt nachweisen, dass die Ausübung der Heilkunde durch Sie keine Gefahr für die menschliche Gesundheit bedeutet.
Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Heilpraktikerin“ beziehungsweise „Heilpraktiker“ zu führen.
Zur Anmeldung der Heilpraktikerüberprüfung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Formloser Antrag (soweit bereits bekannt mit der Angabe des beabsichtigten späteren Niederlassungsortes)
- Geburtsurkunde
- Vorlage des Bundespersonalausweises (beglaubigte Kopie)
- letztes Schulabschlußzeugnis (beglaubigte Kopie)
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O zum Antragszeitpunkt nicht älter als 3 Monate (zur Vorlage bei Behörden)
- Lebenslauf
- Meldebestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes ! Meldebescheinigung des 1. Wohnsitzes, welche nicht älter als 3 Monate sein darf
- Nachweis über eventuelle bisherige Ausbildung zum Heilpraktiker
- ärztliches Gesundheitszeugnis, welches zum Antragszeitpunkt nicht älter als 3 Monate sein darf und aus dem die physische und psychische Eignung hervorgeht (Hausarzt oder Amtsarzt)
- Schriftliche und mündliche Kenntnisprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern – auch in eingeschränkter Form – sowie Überprüfung nach Aktenlage der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz vom 18. Februar 1939 (RGBl. I S. 259) in der jeweils geltenden Fassung: 365,00 Euro
- Schriftliche Kenntnisüberprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern – auch in eingeschränkter Form – nach der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz: 150,00 Euro
- Mündliche Kenntnisüberprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern – auch in eingeschränkter Form – nach der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz: 215,00 Euro
- Kenntnisüberprüfung nach Aktenlage von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern – auch in eingeschränkter Form – nach der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz: 50,00 bis 150,00 Euro
- Verschieben eines festgesetzten schriftlichen oder mündlichen Kenntnisüberprüfungstermins auf Antrag – ärztliches Attest – der Heilpraktikeranwärterin oder Heilpraktikeranwärters: 25,00 Euro
- Erteilung der Erlaufnis zur Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker (Heilpraktikererlaubnis) – auch in eingeschränkter Form - : 140,00 Euro
- Rücknahme oder Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis: nach Zeitaufwand
Die Kenntnisüberprüfungen finden an festgelegten Prüfungsterminen statt. Der 3. Mittwoch im März und der 2. Mittwoch im Oktober mit dem ersten, schriftlichen Teil der Überprüfung. Circa 2 Wochen später beginnen die mündlichen Überprüfungen für diejenigen, welche den schriftlichen Teil bestanden haben. Bewerbungsfrist ist der 31.Dezember. für die Märzprüfung und der 30.Juni für die Oktoberprüfung (Eingang der Unterlagen in Mainz!).
02.02.2023
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Baumholder - Bürgerdienste
Adresse
55774 Baumholder
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
07:30 - 13:00 Uhr
Dienstag
07:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
Ansprechpartner
Adresse
55774 Baumholder
Bemerkung:
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Telefon
Fax
Webseite
Position
Raum
Zuständig für:
- Baumholder:
- Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Antrag auf besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Ausübung Heilkunde, Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis)
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Bewohnerparkausweis Erteilung
- Bewohnerparkausweis Verlängerung
- Brandschutz
- Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
- Eine Versammlung anmelden
- Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen
- Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Ersatzausstellung der Erlaubnisurkunde oder Gemeinschaftslizenz beantragen
- Erstmalige Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen anzeigen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Fluglärm militärischer
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Gaststätte: Weiterführung des Gewerbes
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
- Grenzüberschreitende Dienstleistung i. S. d. Richtlinie 2006/123/EG
- Grillplatz
- Kampfmittel melden
- Katastrophenschutz
- Ladenöffnungszeiten einhalten
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Ratte melden
- Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz
- Reisegewerbekarte beantragen
- Schöffenwahlen
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Plätzen zu Wahlwerbezwecken
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Standplatzgenehmigung beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht
- Verkaufsoffener Sonntag
- Vermittlungsgeschäfte für Abfall genehmigen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Kreisverwaltung Birkenfeld
Adresse
55765 Birkenfeld
Postanschrift
55760 Birkenfeld