Verkaufsoffener Sonntag
Quelle: BUS Rheinland-PfalzZur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe und der Arbeitsruhe des Verkaufspersonals sind Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen. Pro Jahr dürfen maximal vier allgemeine verkaufsoffene Sonntage pro Gemeinde durch Rechtsverordnung freigegeben werden. Gegenüber der Gemeinde besteht kein Anspruch auf Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen. Die zugelassene Öffnungszeit darf fünf Stunden nicht überschreiten; sie darf nicht in der Zeit zwischen 6 und 11 Uhr liegen.
Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörden (Ordnungsämter) der verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.
Es ist ein Antrag vorzulegen, aus dem hervorgeht, wer der Veranstalter ist, z. B. Werbegemeinschaft der Stadt XY, wann der verkaufsoffene Sonntag sein soll und in welchem Bezirk er stattfinden soll.
Es fallen keine Gebühren an.
Da ein Anhörverfahren vorgeschrieben ist, sollte der Antrag ca. sechs Wochen vor dem geplanten verkaufsoffenen Sonntag bei der Behörde eingehen.
Es ist erforderlich, dass die Gemeinden als Verordnungsgeber vor einer Entscheidung zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages eine ausreichende Abwägung zwischen dem Regelungsbedürfnis für die Freigabe des verkaufsoffenen Sonntages und dem Schutzgut des Sonntages vornehmen. Diese Abwägungsentscheidung ist als Begründung dem Entwurf der RVO bei der Anhörung der Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Kirchen und anderer relevanter Institutionen beizufügen.
Zu beachten ist, dass aus Gründen des Feiertagsschutzes keine Feiertage freigegeben werden können. Das Ladenöffnungsgesetz bestimmt ferner, dass am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, an Adventssonntagen im Dezember sowie an Sonntagen, auf die ein Feiertag fällt, keine Offenhaltung von Verkaufsstellen zugelassen werden darf.
Die Freigabe des 1. Adventsonntages im November ist möglich. Es dürfen keine „aufeinanderfolgenden“ Sonntage freigegeben werden. Die jeweilige Freigabe ist gemeindebezogen zu sehen.
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Baumholder - Bürgerdienste
Adresse
55774 Baumholder
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
07:30 - 13:00 Uhr
Dienstag
07:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
Ansprechpartner
Adresse
55774 Baumholder
Bemerkung:
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Telefon
Fax
Webseite
Position
Raum
Zuständig für:
- Baumholder:
- Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Antrag auf besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Bewohnerparkausweis Erteilung
- Bewohnerparkausweis Verlängerung
- Brandschutz
- Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
- Eine Versammlung anmelden
- Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen
- Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Ersatzausstellung der Erlaubnisurkunde oder Gemeinschaftslizenz beantragen
- Erstmalige Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen anzeigen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Fluglärm militärischer
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Gaststätte: Weiterführung des Gewerbes
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
- Grenzüberschreitende Dienstleistung i. S. d. Richtlinie 2006/123/EG
- Grillplatz
- Kampfmittel melden
- Katastrophenschutz
- Ladenöffnungszeiten einhalten
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Ratte melden
- Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz
- Schöffenwahlen
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Plätzen zu Wahlwerbezwecken
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Standplatzgenehmigung beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht
- Verkaufsoffener Sonntag
- Vermittlungsgeschäfte für Abfall genehmigen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung