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Wohnsitz ändern

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Baumholder

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
Einverständniserklärung

Hinweis: diese Erklärung ist ab dem 1. November 2015 vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Baumholder - Bürgerdienste

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Am Weiherdamm 1
55774 Baumholder
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06783 81-0
06783 81-20
Montag und Mittwoch
07:30 - 13:00 Uhr
Dienstag
07:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr




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