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Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Grundstückseigentümer können durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlichem Baurecht ergeben. Mit der Baulast sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung (oder Nutzungsänderung) entgegenstehen könnten. Beispielhaft sei hier die Stellplatzbaulast genannt, mit der unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich-rechtlich gesichert werden kann, dass die erforderlichen Kfz-Stellplätze auf einem in zumutbarer Entfernung liegenden anderen Grundstück hergestellt werden.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 5.1 Bauaufsicht, allgemeine Bauverwaltung

Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0631 7105-0
0631 7105-474

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