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Wohnungsgeberbestätigung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) am 01. November 2015 eine Bestätigung Ihrer Wohnungsgeberin/Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der zuständigen Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist in der Regel die Eigentümerin oder der Eigentümer der Wohnung. Es kann aber ebenso die von der Eigentümerin / dem Eigentümer beauftragte Hausverwaltung oder, wenn Sie zur Untermiete wohnen, auch die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Wohnung sein.

Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers
  • Name und Anschrift der Eigentümerin/des Eigentümers (falls dieser nicht selbst Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist)
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen aller Personen, die die Wohnung beziehen und damit meldepflichtig sind
  • Datum des Einzugs, d. h. des jeweiligen meldepflichtigen Vorgangs

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach - Einwohnermeldeamt, Personalausweis- und Passbehörde

Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06371 592-0
06371 592-199

Montag:
13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Dienstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 Uhr - 12:30 Uhr 

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