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Tierarzneimittel verabreichen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Produzent tierischer Lebensmittel wie Fleisch, Milch oder Eiern sind, müssen Sie die Bestimmungen nach dem  Arzneimittelgesetz erfüllen. Demnach gelten für die Herstellung, Zulassung, Abgabe, Anwendung oder auch zur Einfuhr von Arzneimitteln und somit auch für Tierarzneimittel diverse Bestimmungen, die Sie im Umgang mit Tieren bzw. Tierwohl einhalten müssen Darunter fällt zudem eine Mitteilung pro Halbjahr über die antibakteriell eingesetzten Medikamente an die zuständigen Behörde.

Vorsicht: Tierimpfstoffe fallen unter das Tierseuchenrecht und nicht unter das Arzneimittelgesetz.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 6.1 Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung, Tierschutz

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
67623 Kaiserslautern
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Pfaffstraße 40-42
67655 Kaiserslautern
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0631 7105-450
0631 7105-457

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

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