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Abstammungsurkunde

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Abstammungsurkunde wurde zum 01.01.2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Mit der Abschaffung der Abstammungsurkunde kann eine Adoption nur noch durch einen beglaubigten Registerausdruck des Geburtseintrags festgestellt werden.

Die Abstammungsurkunde diente zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie enthält zusätzliche Angaben (wie beispielsweise Namensänderungen oder die Eintragung einer Adoption), die nicht auf der Geburtsurkunde vermerkt sind.

Die Abstammungsurkunde war bei Eheschließungen erforderlich, da darüber die leiblichen Eltern festgestellt werden konnten. In der Geburtsurkunde sind lediglich die rechtlichen Eltern vermerkt. Die Aufgabe der Abstammungsurkunde war es, Ehehindernisse bei adoptierten Kindern festzustellen.

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach - Standesamt

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06371 592-0
06371 592-199

Montag und Dienstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag:
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